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Datenschutzerklärung


Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.

Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:

I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechte der Nutzer und Betroffenen
III. Informationen zur Datenverarbeitung

I. Informationen über uns als Verantwortliche

Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen Sinne ist:

Gassahuber Herrenberg e.V.
Steffen Kienzle
Hofäckerstraße 1/1
71131 Jettingen
Deutschland

E-Mail: Datenschutz@gassahuber.de

II. Rechte der Nutzer und Betroffenen

Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht

  • auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
  • auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
  • auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
  • auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

III. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

Kontaktanfragen / Kontaktmöglichkeit

Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich – ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.

Google reCAPTCHA

In unserem Internetauftritt setzen wir Google reCAPTCHA zur Überprüfung und Vermeidung von Interaktionen auf unserer Internetseite durch automatisierte Zugriffe, bspw. durch sog. Bots, ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“)

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden.

Durch diesen Dienst kann Google ermitteln, von welcher Webseite eine Anfrage gesendet wird sowie von welcher IP-Adresse aus Sie die sog. reCAPTCHA-Eingabebox verwenden. Neben Ihrer IP-Adresse werden womöglich noch weitere Informationen durch Google erfasst, die für das Angebot und die Gewährleistung dieses Dienstes notwendig sind.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Sicherheit unseres Internetauftritts sowie in der Abwehr unerwünschter, automatisierter Zugriffe in Form von Spam o.ä..

Google bietet unter

https://policies.google.com/privacy

weitergehende Informationen zu dem allgemeinen Umgang mit Ihren Nutzerdaten an.

Google Fonts

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Fonts zur Darstellung externer Schriftarten ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“)

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet unter

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.

Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner


Haftungsausschluss


Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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Urheber- und Kennzeichenrecht

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Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Satzung


§ 1 Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

(1)
Der Verein führt den Namen: Gassahuber Herrenberg e.V.

(2)
Der Verein hat seinen Sitz in 71083 Herrenberg und ist in dem Vereinsregister eingetragen.

(3)
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres.

§ 2 Ziel/Zweck des Vereins

(1)
Der Verein bezweckt die Förderung des traditionellen Brauchtums, insbesondere die Förderung des Schwäbisch- alemannischen Brauchtums. Diese erfolgt unter anderem durch Auftritte, Fasnetsumzüge und Brauchtumsabende der Guggamusik.

(2)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

(3)
Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.

(4)
Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig.

(5)
Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(6)
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

(7)
Vereinsämter: Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

(8)
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

(1)
Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehren-Mitgliedern. Jugendliche unter 18 Jahren sind Jugendmitglieder.

(2)
Als Mitglied können auf Antrag alle Personen aufgenommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Gegen seine Entscheidung kann die Hauptversammlung angerufen werden, die dann endgültig entscheidet.

(3)
Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand; passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins fördern und unterstützen.

(4)
Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können an sämtlichen Versammlungen und Aktivitäten teilnehmen.

(5)
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Er muss gegenüber dem Vorstand mindestens 1 Monat im Voraus schriftlich bekannt erklärt werden. Wer gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins verstößt, kann aus dem Verein durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen innerhalb einer Frist von 2 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gegen seine Entscheidung kann die Hauptversammlung angerufen werden, die endgültig entscheidet.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeglicher Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Hauptversammlung Anträge zu stellen. In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

(2)
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck auch in der Öffentlichkeit in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

(1)
Die aktiven und passiven Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.

(2)
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Dabei können Sonderregelungen für Jugendliche bis 18 Jahre, für noch in der Ausbildung begriffene Mitglieder und für sonstige Sonderfälle vorgesehen werden die ebenfalls der gesamte Vorstand entscheidet.

(3)
Der Jahresbeitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres, am 01. April zu entrichten. Bei Neueintritt ist der Jahresbeitrag sofort zu leisten und wird dann, in den darauf folgenden Geschäftsjahren turnusgemäß zum 01. April fällig.

§ 6 Organe des Vereins

(1)
Die Hauptversammlung
Der Vorstand

§ 7 Vorstand

(1)
Der Vorstand besteht aus:
– dem Vorsitzenden
– dem Stellvertreter des Vorsitzenden
– dem Vereinskassier
– dem Tambour
– dem Schriftführer
– bis zu 6 Beisitzern, davon bis zu 4 aktive Musiker (Beisitzer aus der Aktivität)
und bis zu 2 passive Mitglieder (Beisitzer aus der Passivität)

(2)
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Dies gilt nicht für den Tambour und den Ehrenvorsitzenden. Bei der 1. Wahl am 24.08.2008 wird der Vorsitzende auf 3 Jahre, der Stellvertreter des Vorsitzenden sowie der Kassierer und der Schriftführer werden auf 2 Jahre. Maximal zwei Beisitzer aus der Aktivität und ein Beisitzer aus der Passivität werden auf 3 Jahre und maximal zwei Beisitzer aus der Aktivität und ein Beisitzer aus der Passivität werden auf 2 Jahre gewählt. Danach folgen die Wahlen im 2 Jahres-Rhythmus. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zu einer Neuwahl im Amt.

(3)
Der Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Er muss einberufen werden wenn dies mindestens 3 Vorstandsmitglieder beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(4)
Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten, soweit nach der Satzung nicht die Hauptversammlung zuständig ist. Angelegenheiten, soweit nach der Satzung nicht die Hauptversammlung zuständig ist. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Schriftführer sowie vom Vorsitzenden bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.

§ 8 Hauptversammlung

(1)
Die Mitglieder-Hauptversammlung hat im ersten Quartal des Geschäftsjahres statt zu finden. Sie wird vom Vorstand mindestens eine Woche vorher durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Herrenberg unter Angabe der Tagesordnung bekannt gegeben. Anträge an die Hauptversammlung sind spätestens 3 Tage vor ihrer Durchführung schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.

(2)
Außerordentliche Hauptversammlungen haben statt zu finden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder, unter Angabe der Gründe beantragt wird.

(3)
Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Wenn er verhindert ist leitet sie sein Stellvertreter. Einberufene Hauptversammlungen sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(4)
Beschlüsse in der Hauptversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(5)
Eine schriftliche Abstimmung in der Hauptversammlung muss bei Verlangen von bereits einer der anwesenden Mitglieder durchgeführt werden. Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.

(6)
Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

(7)
Der Vorstand und der Kassenwart sind bei der Hauptversammlung zu entlasten.

(8)
Die Hauptversammlung ist zuständig für:
– die Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichts
– die Entlastung des Vorstands
– die Festsetzung des Mitgliedbeitrags
– die Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer auf 2 Jahre
– die Aufstellung und Änderung der Satzung
– die Entscheidung über Einsprüche gegen Beschlüsse des Vorstandes Betreff
– Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
– die Entscheidung über wichtige Angelegenheiten, die der Vorstand an die Hauptversammlung verwiesen hat
– die Auflösung des Vereins

§ 9 Der Vorsitzende

(1)
Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Hauptversammlung. Er sorgt für die Durchführung ihrer Beschlüsse.

(2)
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vereins-Kassier bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie sind je einzeln vertretungsberechtigt.

§ 10 Geschäftsführung

(1)
Die laufenden Verwaltungsgeschäfte erledigt der Vorstand. Bei der Geschäftsführung ist sparsam zu verfahren. Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, dürfen nicht getätigt werden.

§ 11 Kassenführung

(1)
Die Kassengeschäfte erledigt der Kassier. Er ist berechtigt
– Zahlungen für den Verein anzunehmen, und dafür zu bescheinigen
– Zahlungen bis zum Betrag von 1.000.- EURO im Einzelfall für den Verein zu leisten.
Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorsitzenden ausbezahlt werden.

(2)
Der Kassier muss auf Schluss jedes Geschäftsjahres einen Kassenabschluss fertigen, welcher der Hauptversammlung zur Anerkennung und Entlastung vorzulegen ist. Von der Hauptversammlung sind 2 Kassenprüfer zu wählen. Die Kassenprüfer können, eine zusätzliche unvermutete Kassenprüfung durchführen. Darüber hinaus haben die Prüfer die Pflicht, den Kassenabschluss zu prüfen, und der Hauptversammlung einen Bericht abzugeben.

(3)
Überschüsse, die sich beim Abschluss ergeben, sind zur Bestreitung von satzungsgemäßen Ausgaben nach § 2 zu verwenden.

§ 12 Leitung

(1)
Der Tambour leitet die Guggenmusik im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden. Jeder Musiker hat der Anordnung des Tambours zu folgen.

(2)
Der stellvertretende Tambour vertritt den Tambour mit allen Rechten und Pflichten im Verhinderungsfälle.

§ 13 Veranstaltungen

(1)
Bei Veranstaltungen des Vereins sind die Entgelte so festzusetzen, dass sie voraussichtlich die Unkosten decken.

§ 14 Satzungsänderung

(1)
Anträge aus Satzungsänderungen können von jedem Mitglied 3 Tage vor der Hauptversammlung gestellt werden.

(2)
Eine Satzungsänderung kann nur von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

§ 15 Auflösung des Vereins

(1)
Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins angekündigt wurde.

(2)
Solange 7 Mitglieder gegen die Auflösung des Vereins stimmen bleibt dieser bestehen.

(3)
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Herrenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.